Rechnungshof-Prüfer in Wien vor Gericht: Amtsgeheimnis missbraucht?
Im Zeugenstand fanden sich am Dienstag zahlreiche Ex-Kollegen des RH-Prüfers ein, die punkto Arbeitsabläufe allerdings nicht immer ein einheitliches Bild zu zeichnen vermochten. Besonders bei der Frage von Richterin Helene Gnida, wie ein “Verschlussakt” denn üblicherweise im RH zu behandeln sei, erhielt sie eine Reihe unterschiedlicher Antworten. Kurios dabei: Ausgerechnet jener Prüfer, der den Fall mit einer E-Mail an einen Vorgesetzten überhaupt erst ins Rollen gebracht hatte, sagte am Dienstag aus, dass er einen Verschlussakt sehr wohl zu einer geprüften Stelle mitnehmen würde, während wiederum andere versicherten, einen derart gekennzeichneten Bericht niemals ausfolgen bzw. am besten “irgendwo einsperren” würden.
Rechnungshof-Prüfer vor Gericht
Im Jahr 2010 hatte sich der RH-Beamte auf den Weg zur “Land NÖ Finanz- und Beteiligungsmanagement GmbH”, kurz: Fibeg, gemacht. In seiner Aktentasche befand sich ein als Verschlussakt gekennzeichneter Rohentwurf des Rechnungshofes, der das Unternehmen “normal unangenehm”, so der Angeklagte bei der Verhandlung am 8. Jänner, beurteilt hatte. Der 57-Jährige legte dem Geschäftsführer der Fibeg den Bericht vor, ging dann auf die Toilette sowie einen Kaffee holen – und ließ das Papier liegen. In seiner Abwesenheit soll der Akt kopiert worden sein. Jedenfalls gelangte er so in weitere Hände – die Aufregung im Rechnungshof war dementsprechend.
Wurde Amtsgeheimnis missbraucht?
Am deutlichsten formulierte ein ehemaliger Vorgesetzter des Suspendierten die RH Regeln: “Ein Prüfungsergebnis ist vertraulich zu behandeln, es steht unter Verschluss. Den gesamten Bericht einer geprüften Stelle zur Einsicht zu überlassen, ist untersagt, denn schließlich werden darin ja schon Wertungen vorgenommen.” Bei einer internen Befragung im Zuge des Disziplinarverfahrens sei der 57-Jährige überdies ohnehin “einsichtig” gewesen, “dass das nicht in Ordnung war”.
Um auch den Geschäftsführer der Fibeg in den Zeugenstand zu rufen, der den Rohbericht unüblicherweise urgiert haben soll, wurde der Prozess auf unbestimmte Zeit vertagt. (APA)