Inskriptions-Frist für Studienanfänger endet am Dienstag
Eine spätere Anmeldung ist nur in Ausnahmefällen möglich. Als Ausnahmefälle gelten Studieninteressenten, die ein Aufnahmeverfahren oder die Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP) in einem anderen Fach nicht geschafft haben, erst zum Nachtermin die Matura absolvieren, Zivil-, Präsenzdienst oder ein freiwilliges soziales Jahr leisten oder durch einen Auslandsaufenthalt, Berufstätigkeit, Praktika oder ein “unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis” die Frist verpasst haben.
Inskriptionsfrist endet am 5. Februar
Für die Fortsetzung des Studiums gilt weiter die Nachfrist bis 30. April. Auch an Unis mit Aufnahmebedingungen (Kunst, Medizin, Veterinärmedizin) oder Studien mit Eignungstests wie Sport oder Psychologie gibt es eigene Termine, wobei ein “Quereinstieg” für Studienanfänger im Sommersemester meist ohnehin nicht möglich ist.
Einheitliche Fristen
Bisher galten je nach Uni unterschiedliche Inskriptionsfristen, die erst zwischen Mitte und Ende März endeten. Im vergangenen Studienjahr gab es kurzfristig eine Pflicht zur Voranmeldung, bei der sich Studenten vor der eigentlichen Einschreibung online registrieren mussten. Nachdem das Modell den Unis allerdings nicht die erhoffte Planungssicherheit brachte, wurde es durch die vorgezogene Inskription ersetzt.
(APA)