Arbeitserlaubnis für Asylwerber laut SPÖ nur in Abstimmung mit ÖVP
Sozialminister Rudolf Hundstorfer von der SPÖ könnte den erleichterten Arbeitsmarktzugang für Asylwerber theoretisch auch im Alleingang – nämlich per Erlass – verfügen. Nutzen will man diese Möglichkeit aber nicht, wie ein Sprecher des Ministers der APA am Mittwoch sagte: “Ohne Zustimmung der ÖVP machen wir das nicht.” Außerdem sei die Sache auch SP-intern noch nicht entschieden.
Beschäftigung für Asylwerber gesetzlich festgelegt
Grundlage für die Zulassung von Asylwerbern zum Arbeitsmarkt ist §4 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes. Dort heißt es: “Einem Arbeitgeber ist auf Antrag eine Beschäftigungsbewilligung für den im Antrag angegebenen Ausländer zu erteilen, wenn die Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes die Beschäftigung zulässt (Arbeitsmarktprüfung), wichtige öffentliche und gesamtwirtschaftliche Interessen nicht entgegenstehen und (…) der Ausländer (…) seit drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen ist (…).”
Der damalige Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Bartenstein von der ÖVP hat diese Möglichkeit 2004 per Erlass auf Saison- und Erntearbeit beschränkt. Für die Arbeitsagenden, also auch für besagten Erlass, ist mittlerweile der Sozialminister zuständig. (APA)