Deutscher Bundesrat macht mit NPD-Verbotsantrag ernst
Hessen enthielt sich, weil es die Risiken des Verfahrens für zu hoch hält. Die Länder erhöhten zugleich den Druck auf Bundesregierung und Bundestag, im Schulterschluss mit den Ländern eigene Anträge zum Verbot der Partei einzureichen.
“NPD war Nährboden für NSU-Terror”
“Wir sind davon überzeugt, die NPD ist verfassungswidrig”, sagte die thüringische Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht (CDU). Ihre Ziele verfolge die Organisation in aggressiv-kämpferischer Weise. Sie habe den geistigen Nährboden für die Morde der Terrorzelle NSU bereitet. Die NPD dürfe daher nicht länger als Partei anerkannt und mit Steuergeldern finanziert werden.
Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit räumte ein, das Verfahren sei nicht frei von Risiken. Die Fakten seien aber nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen worden und die Beweislage sei erdrückend. Zugleich appellierte der SPD-Politiker an Bundestag und Bundesregierung: “An dieser Stelle brauchen wir die Geschlossenheit und Gemeinsamkeit der Demokraten.”
Im Falle des Scheiterns droht NPD-Aufwertung
Der hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn sagte, sein Bundesland teile zwar die Zielsetzung. Ein Scheitern vor dem Verfassungsgericht könne jedoch zu einer Aufwertung der NPD führen. Zudem lasse sich selbst mit einem Verbot rechtsextremistisches Gedankengut nicht bekämpfen.
Die Bundesregierung will erst im ersten Quartal 2013 entscheiden, ob sie einen Verbotsantrag stellt. Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte betont, es gebe zwar eine eindrucksvolle Faktensammlung, aber auch einige Risiken. So sei die große Mehrheit der Parteiverbote, über die der EuGH entschieden habe, gescheitert. Bundestagspräsident Norbert Lammert hat sich offen gegen einen Verbotsantrag des Parlaments ausgesprochen.
Beim ersten Verfahren gegen die NPD hatten 2002 alle drei Verfassungsorgane den Antrag gemeinsam gestellt, um ein Zeichen der Geschlossenheit zu senden. Der Anlauf scheiterte, weil die NPD-Führung massiv mit V-Leuten unterwandert war.
(APA)