AA

Patientin verstarb an Überdosis im Spital: Prozess wird neu aufgerollt

Zwei Ärzte müssen sich vor Gericht für den Tod einer 85-Jährigen verantworten.
Zwei Ärzte müssen sich vor Gericht für den Tod einer 85-Jährigen verantworten. ©dpa (Symbolbild)
Der Fall einer verstorbenen 85-jährigen Spitalspatientin wird am Landesgericht Korneuburg neu aufgerollt. Sie soll 2010 an einer eklatanten Überdosierung eines Medikamentes gestorben sein. Zwei Ärzte des Kranlenhauses Hollabrunn stehen vor Gericht.

Die 85-Jährige hatte im Mai 2010 nach einem Sturz in ihrem Badezimmer wegen Schmerzen an Hüfte und Knöchel das Landesklinikum Weinviertel Hollabrunn aufgesucht. Bei der Aufnahme passierte ein letztlich letaler Fehler: Die betagte Frau gab ihren Medikamentenkonsum mit täglich 20 Milligramm eines Rheumamittels an, das sie dann auch eine Woche lang erhielt – die wöchentlich höchst zulässige Menge liegt jedoch bei 30mg. Als Nebenwirkungen zu einer rapiden Verschlechterung ihres Zustands führten, wurde sie zunächst nach Stockerau und dann ins Wiener SMZ Ost überstellt, wo sie am 2. Juni 2010 starb.

Überdosis war Todesursache

Laut den in der ersten Verhandlung vorgelegten Gutachten war die – von der behandelnden Ärzten nicht hinterfragte – Medikamentengabe kausal für den Tod der Hollabrunnerin. Ihre Hautärztin hatte das Mittel bereits im Oktober 2009 abgesetzt, nachdem die Frau wegen starker Nebenwirkungen drei Wochen lang im Krankenhaus Stockerau behandelt worden war. Der Prozess 2011 endete mit vier – mittlerweile rechtskräftigen – Freisprüchen und zwei Schuldsprüchen wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen (Geldstrafen). Das OLG befand, dass wesentliche Fragen und Feststellungen im Verfahren offengeblieben sind, und ordnete eine neue Hauptverhandlung an, die Einzelrichterin Anna Wiesflecker führen wird. (APA)

  • VIENNA.AT
  • Chronik
  • Patientin verstarb an Überdosis im Spital: Prozess wird neu aufgerollt
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen