Rauchen in Westbahn-Zügen ab Mitte September wieder erlaubt
Westbahn-Sprecher Manfred Mader bestätigte am Mittwoch eine entsprechende Vorabmeldung der Tageszeitung “Presse”gegenüber der APA: Der Unabhängige Verwaltungssenat Wien (UVS) hat am Montag einer Berufung der Westbahn stattgegeben.
Rauchverbot in öffentlichen Räumen umgangen
Laut UVS ist es per Gesetz zwar verboten, in öffentlichen Räumen zu rauchen – als Ausnahme laut § 13 (2) werde aber angeführt, dass Rauchen dort gestattet werde, wenn “gewährleistet ist, dass der Tabakrauch nicht in den mit Rauchverbot belegten Bereich dringt und das Rauchverbot dadurch nicht umgangen wird.”, schreibt die “Presse”.
Die Westbahn hatte Mitte Jänner ihre Raucherlounges geschlossen, nachdem Rauchersheriffs eine Klageflut angedroht hatten – aus “kaufmännischer Sorgfaltspflicht” hieß es damals und dass dies nur eine “vorläufige Maßnahme ist, bis die Rechtslage geklärt ist”.
Westbahn “nicht überrascht von der Entscheidung”
“Wir sind nicht überrascht von der Entscheidung, beim Bau der Züge haben wir schon alle Vorschriften eingehalten und wurden hiermit bestätigt”, sagte Mader. Die “Presse” zitiert in ihrer Meldung Siegfried Königshofer vom UVS, laut dem es keine klare Regelung gibt, die das Rauchen in öffentlichen Verkehrsmitteln untersagt: “Wenn der Gesetzgeber das gewollt hätte, hätte er das klarer formulieren müssen.”
Der UVS war am Mittwochnachmittag für eine Stellungnahme nicht mehr erreichbar. Die Behörden haben nunmehr die Möglichkeit, zum Verwaltungsgerichtshof zu gehen und Beschwerde einzulegen.
(apa/red)