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Prozess gegen Gottfried Küssel erneut vertagt

Der Prozess gegen Gottfried Küssel - hier beim Prozessstart im Mai - wurde erneut vertagt.
Der Prozess gegen Gottfried Küssel - hier beim Prozessstart im Mai - wurde erneut vertagt. ©APA
Wie erwartet wurde der Prozess gegen den Rechtsextremisten Gottfried Küssel, dem die Beteiligung an der Neonazistischen Website "Alpen-Donau-Info" vorgeworfen wird, am Montag erneut vertagt. Als Zeugen am Straflandesgericht Wien wurden diesmal jene Beamte einvernommen, die den Mitangeklagten Wilhelm A. einvernommen hatten. Küssels Mitangeklagter sei gesprächig gewesen, berichten die Zeugen.
Prozessstart mit Verzögerungen
Hitler-Gruß im Gerichtsaal

Jene Verfassungsschutz-Beamte, welche den Mitangeklagten Wilhelm A. nach dessen Hausdurchsuchung einvernommen haben, sind Montagvormittag im Mittelpunkt des “Küssel-Prozesses” gestanden. Beide berichteten, dass sich der Mann, der die Homepage “alpen-donau.info” sowie das Forum “alinfodo.com” eingerichtet haben soll, kooperativ gezeigt habe. Küssels Anwalt, Michael Dohr, schoss sich auf die Vorgehensweise bei der Befragung ein.

Küssels Mitangeklagter war gesprächig

Im vergangenen Jahr war es rund um die neonazistische Website zu mehreren Hausdurchsuchungen gekommen, darunter auch bei Wilhelm A., der ein Unternehmen für Sicherheitssoftware führte und angeblich bis zu 2.000 Euro täglich damit verdient. Die Beamten schlugen bei diesem erst am Abend zu, was der Beamte auch zu begründen wusste: “Aufgrund der Überwachung wissen wir, dass der Herr A. immer seinen Hund auf die Terrasse kacken lässt.” Die Einvernahme selbst habe bis in die Morgenstunden des nächsten Tages gedauert, was Küssels Anwalt Dohr zu regelrechten Frageattacken veranlasste.

Bei den Vernehmungen selbst sei der Mitangeklagte gesprächig gewesen, so der Chefinspektor. Vor allem auf technische Details habe dieser großen Wert gelegt. “Im Grunde genommen haben wir uns gut verstanden”, so der Beamte, “Pausen, Getränke, meine halben Zigaretten hat er geraucht”. Und: “Gezwungen ist er zu gar nicht geworden. Es war derartig entspannt, wie man sich um ein Adoptivkind kümmert.” Eine Aussage, die Küssels Verteidiger dem Zeugen noch des öfteren vorhalten sollte.

Hauptangeklagter ergreift das Wort

Dass man A. bei dessen Einvernahme gesagt habe, man wolle nur Küssel “kriegen”, bestritt der Beamte – zumindest diese “Wortwahl”. In Aussicht gestellt habe man dem Festgenommen nichts, es sei jedoch eine “Perspektive”, so kooperativ wie möglich zu sein. Warum man sich auf den nunmehrigen Hauptangeklagten eingeschossen habe? “Dass der Herr Küssel die Galionsfigur des Vereins ‘Reich’ ist, das ist überhaupt keine Frage.” Zudem sei dieser ein “extrovertierter Typ” und auch in der rechtsextremen Szene im Ausland bekannt.

Ein weiterer Streitpunkt zwischen Verteidigung und Zeuge bestand in der Formulierung im Abschlussbericht, der Mitangeklagte habe die Zugangsdaten der Websites an Küssel und einen weiteren Angeklagten geschickt. Laut dessen Aussagen bei der Einvernahme habe dieser nur gesagt, dies sei “vermutlich” geschehen. Und auch Küssel selbst ergriff das Wort: “Haben Sie bei mir Zugangsdaten gefunden?” “Mir ist es nicht erinnerlich”, so der Chefinspektor. Der Prozess wird am 17. Oktober 2012 fortgesetzt, ein Urteil wird am 7. November erwartet. (APA)

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