Parkpickerl: Häupl will keine Volksbefragung

“Warum soll ich Ihnen die Arbeit abnehmen?”, meinte Häupl am Donnerstag in der Fragestunde des Gemeinderates in Richtung der beiden Oppositionsparteien FPÖ und ÖVP. Die sich ja, wie bekannt, für eine Volksbefragung einsetzen.
Volksbefragung freiwillig oder per Zwang
So wollte etwa FP-Verkehrssprecher Anton Mahdalik wissen, ob der Bürgermeister bereit sei, aus freien Stücken eine Volksbefragung durchzuführen, oder ob er erst mit 57.000 Unterschriften dazu gezwungen werden müsse. Häupl antwortete nicht nur mit einer Gegenfrage, sondern betonte, dass er durchaus für die Instrumente der direkten Demokratie sei, aber bei einer Volksbefragung die Wiener Stadtverfassung eingehalten werden müsse.
“Die Voraussetzungen für die Durchführung einer Volksbefragung sind im §121a der Wiener Stadtverfassung geregelt. Ob diese Voraussetzungen im Zusammenhang mit der Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung vorliegen, wird gegebenenfalls nach Vorliegen eines entsprechenden Antrags zu prüfen sein”, verwies er auf die Rechtslage beim Parkpickerl. (APA/Red)