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Prozess: Pension der toten Mutter weiter kassiert

Freispruch im Fall jener Frau, die die Pension ihrer toten Mutter weiter bezogen hatte.
Freispruch im Fall jener Frau, die die Pension ihrer toten Mutter weiter bezogen hatte. ©Bilderbox
Am Wiener Straflandesgericht musste sich am Freitag eine 49-jährige Frau verantworten, der schwerer Betrug vorgeworfen wird. Sie hätte den Tod der Mutter nicht gemeldet und deren Pension weiter bezogen.

In der Verhandlung stellte sich allerdings recht schnell heraus, dass die Tochter das Ableben der Mutter sehr wohl bei der PVA gemeldet hatte – bereits am nächsten Tag.

Der Hintergrund der Verhandlung ist eigentlich Nichtwissen. Denn neben ihrer eigenen Pension hatte die Mutter eine von den ÖBB bezogen, die von ihrem vor 20 Jahren verstorbenen Ehemann herlangte. Die Tochter wusste das, “aber ich hab gedacht, es reicht, wenn ich die PVA verständige”. Dass die ÖBB auf das Konto der Toten weiter monatlich knapp über 1.000 Euro überwies, bekam sie vorerst nicht mit. Denn das Finanzielle war ihr vorerst egal. “Ich war das einzige Kind. Ich hatte ein sehr gutes Verhältnis zu meiner Mutter. Ich gebe zu, dass ich in der ersten Zeit vielleicht nicht alle Amtswege gemacht habe”, so die Frau zu ihrer Verteidigung.

Gerichtsbrief scheuchte Angeklagte auf

Schließlich erhielt die Frau eine gerichtliche Verständigung, dass sie nach Abwicklung des Verlassenschaftsverfahrens das Konto ihrer Mutter auflösen könne. Zu diesem Zeitpunkt befanden sich darauf knapp 11.000 Euro, die beinahe ausschließlich von der weitergelaufenen Pension herrührten. Die 49-Jährige besprach sich sogar mit einem Notar, ehe sie das Geld unter Anderem für die Begräbniskosten verwendete. Der relativ hohe Betrag auf dem Konto kam ihr dabei nicht sonderlich merkwürdig vor, denn die Mutter sei schon immer sparsam gewesen.

Pension der toten Mutter: Freispruch ohne Zweifel

Am Ende kam ein glatter Freispruch heraus, denn der Richter konnte keinerlei Nachweis einer Schuld finden. Sämtliche Punkte, die gegen die Frau sprachen, hätten sich erklären lassen und daher habe es einen “zwingenden Freispruch” geben müssen. Die Entscheidung ist bereits rechtskräftig; den Betrag muss sie allerdings zurückzahlen. Die 49-Jährige erklärte sich einer anwesenden Vertreterin der ÖBB gegenüber gerne bereit, die zu viel bezogene Pension zurückzuzahlen. (APA)

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