70 Kilogramm Marihuana nahm Polizei Dealer nicht ab

70 Kilogramm Marihuana habe er in einem Jahr verkauft oder verschenkt, behauptete der Jugendliche bei seiner ersten Einvernahme bei der Polizei am 16. Dezember 2011. „So viel ist gar nicht möglich“, sagte als Prozesszeuge ein Kriminalpolizist. Der LKA-Beamte bezog sich dabei auf Erkenntnisse aus einer Telefonüberwachung. Der Beschuldigte rechnete bei seiner zweiten Polizei-Einvernahme noch einmal nach und kam auf 12,5 kg Marihuana. Dazu müsse man weitere 2,1 bis 2,6 Kilo „Gras“ rechnen, das er selbst konsumiert habe.
Das Landesgericht Feldkirch ging beim Strafprozess am Montag von Suchtgifthandel mit 12,5 Kilogramm und 2,5 Kilogramm an Eigenkonsum aus. Ein Schöffensenat verurteilte den 17-Jährigen zu einer Haftstrafe von 18 Monaten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte versuchte bei der Hauptverhandlung vergeblich, die Drogenmenge auf acht Kilo zu drücken.
Die gesetzliche Chance auf Therapie statt Strafe bei Freiheitsstrafen von nicht mehr als drei Jahren bleibt dem dealenden Drogenkonsumenten dennoch verwehrt. Weil er mit zu viel Rauschgift gehandelt hat. Die Grenzmenge von 20 Gramm an reinem Cannabis-Wirkstoff sei um mehr als das 25-fache überschritten worden, sagte Richter Othmar Kraft bei der Urteilsbegründung. Seit dem Vorjahr sieht das Suchtmittelgesetz in solchen Fällen keine Möglichkeit auf Entzug statt Gefängnis mehr vor.
Mittäter genannt
Als Erstverbüßer darf der mit einer Vorstrafe belastete Minderjährige mit einer bedingten Entlassung nach der Hälfte der verbüßten Strafe rechnen, also nach neun Monaten, sollte das erstinstanzliche Urteil rechtskräftig werden. Ein zusätzliches halbes Jahr Gefängnis sei ihm erspart geblieben, weil er Mittäter in dem Drogenring genannt habe, sagte der Richter. Der Jugendliche soll das viele Marihuana von einem aus Ex-Jugoslawien stammenden Vorarlberger Lieferanten bezogen haben, dem ein Strafprozess noch bevorsteht.
3000 Euro muss der Arbeitslose dem Gericht bezahlen. Diesen Teilbetrag aus dem Gewinn mit dem Drogenhandel von 37.000 Euro erklärte der Schöffensenat für verfallen. Im Alter von 15 und 16 Jahren hat der Hohenemser nach eigenen Angaben im Ländle gut 200 Abnehmer beliefert. Den Großteil der Einnahmen aus dem Drogenhandel will er für Glücksspiele und Besuche in Tabledance-Lokalen ausgegeben haben. Bestochene Türsteher sollen ihm den Zutritt zu den Nachtlokalen gewährt haben.