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ÖAAB Ortsgruppe Wolfurt: “Steuerrückholaktion: Holen Sie sich Ihr Geld zurück.”

v.l n.r.: Ing. Charly Lang, Mag. Peter Geiger, Finanzamt Bregenz, Meinrad Deuring, Betriebsrat
v.l n.r.: Ing. Charly Lang, Mag. Peter Geiger, Finanzamt Bregenz, Meinrad Deuring, Betriebsrat ©ÖAAB Wolfurt

“Von der Steuer kann fast jede oder jeder etwas abschreiben. Wichtig ist nur, dass die Menschen die freiwillige Veranlagung auch durchführen.” so der Obmann des ÖAAB Wolfurt, Ing. Charly Lang bei einer Veranstaltung zur Arbeitnehmerveranlagung bei der Firma Doppelmayr Seilbahnen.

Viele Vorarlberger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verschenken Jahr für Jahr zig-Tausend Euro an den Staat, weil Steuervorteile aus Unwissenheit nicht in Anspruch genommen werden. Der ÖAAB-Wolfurt mit seinem Obmann Ing. Charly Lang hat es sich zur Aufgabe gemacht durch Informationsveranstaltungen direkt im Betrieb die notwendigen Informationen zugänglich zu machen. Als Referent konnte mit dem geschäftsführenden Amtsvorstand des Finanzamtes Bregenz, Hofrat Mag. Peter Geiger, ein absoluter Spezialist auf diesem Gebiet gewonnen werden.

Die Firma Doppelmayr Seilbahnen nahm das Angebot des ÖAAB-Wolfurt gerne an und stellte die Räumlichkeiten zur Verfügung. Der Leiter der Personalverwaltung Dietmar Moosbrugger freute sich über das große Interesse seiner Mitarbeiter, welche der Einladung gefolgt sind.

Der Referent Mag. Geiger informierte generell über die Arbeitnehmerveranlagung und im Besonderen über den Umgang mit FinanzOnline. An Hand von praktischen Beispielen, führte er durch die einzelnen Themenbereiche (Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen). Im Anschluss beantwortete er die zahlreichen Fragen der Mitarbeiter.

Wie aus den Rückmeldungen der Mitarbeiter zu entnehmen ist, war der Vortrag kurzweilig, sehr informativ und auch für Kenner der Arbeitnehmerveranlagung Neuigkeiten und wichtige Hinweise dabei. Besonders interessant war die eher neue Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten (inkl. Musikschulgebühren und Sportvereinsmitgliedsbeiträge für Kinder unter 11 Jahren), die Spendenabsetzbarkeit an mildtätige Organisationen und die Neuregelung des Kinderfreibetrags.

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