Beweise aus Verfahren gegen deutsches Neonazi-Trio vernichtet

Wie das Blatt am Freitag berichtete, handelt es sich bei den vernichteten Beweismitteln um die im Jänner 1998 sichergestellten vier Rohrbomben sowie um Abhörbänder von mutmaßlichen Unterstützern von Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe. Die Beweismittel seien nach der in dem Verfahren im Jahr 2003 eingetretenen Verjährung von den Thüringer Ermittlungsbehörden entsorgt worden.
Zehn Menschen ermordet
Das Neonazi-Trio wird für zehn Morde verantwortlich gemacht, es agierte im Untergrund und bezeichnete sich selbst als “Nationalsozialistischer Untergrund” (NSU). Wie die “Berliner Zeitung” unter Berufung auf Sicherheitskreise schreibt, enthielten die Rohrbomben von 1998 überwiegend Schwarzpulver. Auch bei dem der NSU zugeschriebenen Nagelbombenanschlag im Kölner Stadtteil Mülheim am 9. Juni 2004 sei Schwarzpulver verwendet worden. Bei einer Übereinstimmung zwischen dem Schwarzpulver hätte das Kölner Attentat mit großer Wahrscheinlichkeit dem Neonazi-Trio zugeschrieben werden können. Die Ermittlungen gegen mögliche Unterstützer der NSU würden dadurch erschwert, dass Datenträger mit den Mitschnitten der Telefonate von sieben Neonazis vernichtet wurden.
Ein Sprecher des Thüringer Landeskriminalamts bestätigte der Zeitung, dass die Datenträger mit den Telefongesprächen nach 2003 auf Anweisung der Staatsanwaltschaft Gera vernichtet wurden. Ob die neun Observationsvideos der Überwachungsoperation noch existieren, die seinerzeit ebenfalls angefertigt wurden, sei unklar.
(APA)