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Grasser hat 'Unterlagen schon vorgelegt'

Die personifizierte Unschuldsvermutung, Ex-Finanzminister Grasser.
Die personifizierte Unschuldsvermutung, Ex-Finanzminister Grasser. ©Ronald Zakl/dapd
Manfred Ainedter, Rechtsanwalt von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, hat am Mittwoch dementiert, dass sein Mandant in die Ermittlungen gegen einen Anwalt in Liechtenstein involviert sei.

“Grasser hat Null Einfluss auf die Vorgänge in Liechtenstein”, sagte Ainedter. Er selber wisse davon nur aus den Medien. “Es ist Grasser auch vollkommen egal, weil diese Unterlagen schon vor Monaten der Staatsanwaltschaft vorgelegt wurden”.

Grasser wieder einmal völlig unschuldig

Der nun verdächtigte Anwalt sei in der Sache gar nicht für Grasser, sondern für einen anderen Mandanten tätig gewesen, so Ainedter. Bei diesem Mandanten seien bei einer Hausdurchsuchung Akten beschlagnahmt worden. Diese Hausdurchsuchung wurde im Frühjahr 2011 nach einem Rechtshilfeersuchen der österreichischen Justiz durchgeführt, um Licht ins Dunkel der Geldflüsse rund um Grasser und den Weg der Buwog-Provision zu bringen. Grasser betont, er habe nie von der Buwog-Millionenprovision an Walter Meischberger und Peter Hochegger profitiert.

Dieser Mandant des Anwalts, bei dem die Akten beschlagnahmt wurden, war früher Manager bei Meinl European Land (MEL), einem Fonds im Umkreis der Meinl Bank. Für Grasser war der Ex-MEL-Manager laut Medienberichten als Berater tätig. Wie das Magazin “Format” berichtet hat, hatte der Ex-Finanzminister dem Staatsanwalt bei einer Einvernahme gesagt, der Banker Julius Meinl habe ihn auf den Ex-MEL-Manager verwiesen. Mit diesem habe er dann über einen Treuhand-Vertrag mit der Ferint AG das Geld seiner Schwiegermutter in einen Genussschein der Kärntner Hypo Bank investiert.

Grassers Stiftungen im Steuerparadies

Der Anwalt, gegen den nun ermittelt wird, ist in der Stiftung “Waterland” von Grasser als Stiftungsrat tätig. Grasser hat in Liechtenstein zwei Stiftungen errichtet, die die Namen “Waterland” und “Silverland” tragen. Die Stiftungen sind laut Ainedter “intransparente Stiftungen”, wo der Stifter, also Grasser, nicht frei über das Vermögen verfügen kann, sondern nur unabhängige Stiftungsräte. Begünstiger der Stiftungserträge ist Grasser selber.

Der Anwalt soll bei einer Akteneinsicht Teile der damals beschlagnahmten Akten entwendet haben. Er soll sie erst nach sechs Wochen zurückgebracht haben. In der Zwischenzeit fanden zwei Hausdurchsuchungen der Liechtensteinischen Justiz bei dem Anwalt statt, dabei seien die Akten aber nicht auffindbar gewesen, berichtet das Liechtensteiner “Volksblatt” auf seiner Homepage.

Wie das Magazin “News” in einer Vorausmeldung heute berichtet, bestehe der Verdacht, dass bei den entwendeten Akten handschriftliche Vermerke, die Grasser belasten würden, wegkopiert worden seien, bevor die Dokumente retour ans Gericht gingen. Dies habe Anfang Dezember ein Informant gegenüber der “Süddeutschen Zeitung” angegeben.

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