Urteil gegen Bestattung Wien - Steuerhinterziehung der Stadt Wien
Zu diesem spektakulären Urteil kam am Montag Medienberichten zufolge das Handelsgericht Wien. Die Wiener Friedhofsgärtner feiern damit einen Teilerfolg im Kampf gegen die Bestattung Wien.
Bei der Klage ging es unter anderem darum, dass die Friedhöfe Wien – eine Schwestergesellschaft der Bestattung Wien – Kunden das Entfernen von Blumengebinden und Trauerkränzen als Zusatzleistungen anbieten – und zwar ohne Umsatzsteuer zu fakturieren.
Bestattung Wien handelte “gesetzeswidrig”
In einer Einstweiligen Verfügung wird dieses Vorgehen nun als gesetzeswidrig bezeichnet. Die Friedhöfe Wien verrechneten den Kunden für diese Dienstleistung zusätzlich 58 Euro. Da der Mitbewerb Umsatzsteuer zahlt, liegen die Friedhöfe Wien mit 20 % unter den Kosten ihrer Mitbewerber.
“Die Verrechnung von Leistungen an nicht vorsteuerabzugsberechtigte Private ohne Umsatzsteuer ermöglicht es, diese Leistung zu einem billigeren Preis zu kalkulieren und anzubieten, als es den gesetzestreuen Mitbewerbern möglich ist, was dazu geeignet ist, einen spürbaren Wettbewerbsvorteil zu verschaffen”, heißt es in der Begründung des Handelsgerichts Wien zum Urteil gegen die Bestattung Wien.