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Causa Strasser – Staatsanwaltschaft ermittelt noch

Österreichs ehemaliger Innminister Ernst Strasser
Österreichs ehemaliger Innminister Ernst Strasser ©AP
Die Ermittlungen der Justiz in der Lobbyisten-Affäre rund um den ehemaligen EU-Abgeordneten und VP-Innenminister Ernst Strasser dauern an. Dabei werde "selbstverständlich" auch geprüft, ob es strafrechtlich relevante Zahlungsflüsse gibt, sagte der Sprecher der Korruptions-Staatsanwaltschaft (WKStA) am Mittwoch zur APA. Das ORF-"Morgenjournal" hatte berichtet, dass die Justiz nicht mehr nur wegen Korruptions-, sondern auch wegen Geldwäscheverdachts ermittle

Das Morgenjournal berief sich auf einen Kontoöffnungsantrag. Den bestätigte der Anwalt Strassers, Thomas Kralik, im APA-Gespräch. Aber er betonte, dass es “keine Zahlungen gibt, die verdächtig oder Schmiergeld sind oder aus Korruption herrühren”. Die Kontoöffnung sei eine “reine Routinemaßnahme” der Staatsanwaltschaft. Der WKStA-Sprecher wollte einzelne Ermittlungsschritte nicht im Detail kommentieren – und auch nicht die Authentizität einzelner Aktenbestandteile bestätigen.

Ermittelt wird gegen Strasser wegen des Verdachts der Bestechlichkeit – nachdem er gefilmt worden war, als er britischen Journalisten, die sich als Lobbyisten ausgaben, seine Dienste bei der Einbringung einer Gesetzesänderung im EU-Parlament anbot. Laut ORF kommt nun auch der Verdacht der Geldwäsche – und zwar der seit etwas mehr als einem Jahr strafbaren Eigengeldwäsche – ins Spiel. Denn die WKStA sei bei ihren Ermittlungen offenbar auf Überweisungen von einem bisher nicht bekannten Konto der GP-Unternehmensberatungs-GesmbH gestoßen. Diese sei früher treuhändisch von Strassers Steuerberater geleitet worden, mittlerweile sei Strasser Alleingesellschafter.

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