Bis 30. Dezember 2011 können die Betroffenen die Tilgung ankündigen, die danach innerhalb von 60 Tagen erfolgen muss. Wenn der Kreditnehmer alle Voraussetzungen erfüllt, müssen die Banken die Rückzahlung akzeptieren und die daraus erwachsenden Belastungen tragen. Kritik am Vorgehen Ungarns kam vor allem aus Österreich – seitens der Banken und der Politik.
In den Genuss der gesetzlichen Regelung kommen nur jene Bankkunden, die ihre Devisendarlehen zu einem Wechselkurs von unter 180 Forint für den Schweizer Franken bzw. unter 250 Forint für den Euro aufgenommen haben. Die Banken sind verpflichtet, diese Festkurse bei der Tilgung zu gewähren und die zusätzlich anfallenden Kosten zu tragen. Diese Lösung habe europaweit für “enorme Empörung” gesorgt, schreibt die Internetausgabe der Wochenzeitung “HVG”.
Selbst eine geringe Inanspruchnahme der Endtilgung von Fremdwährungskrediten könnte dem Finanzsystem “schwere Verluste” zufügen, schreibt die Zeitung weiter. Der “Ansturm” auf die Banken könne nun beginnen. Laut der Onlineausgabe der Tageszeitung “Nepszabadsag” prognostizieren Experten, dass aufgrund der neuen gesetzlichen Möglichkeit dem ungarischen Immobilienmarkt ein Preissturz von 5 bis 10 Prozent bevorsteht.
APA