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"Errichtung eines unterkellerten Zubaus" 1978 bewilligt

F.s Haus
F.s Haus ©APA
Für den Keller, den der 73-Jährige Josef F. zu einem Verlies für seine Tochter und drei mit ihr gezeugten Kindern gemacht hat, wurde in den 70er Jahren die Baubewilligung erteilt.

Zuständige Behörde war die Stadt Amstetten. Konkret wurde am 31. Oktober 1978 eine “Errichtung eines unterkellerten Zubaus” genehmigt.

Bunkerbau üblich

“In unseren Unterlagen ist aber nicht explizit von einem Schutzraum die Rede”, sagte Bürgermeister-Sprecher Hermann Gruber. Wegen des “Kalten Krieges” sei für die damalige Zeit dieses Bauvorhaben jedoch kein außergewöhnliches Ansinnen gewesen.

Behörden besichtigten den Kerker 1983 

Am 26. Juli 1983 wurde nach Besichtigung durch die Baubehörde Amstetten die Benützungsbewilligung für den unterkellerten Zubau ausgesprochen. Dass dieser Zubau durch eine kleine Türe verschlossen und versteckt angelegt war, sei nicht weiter verdächtig gewesen, weil man Schutzräume eher unauffällig anlegt, wie der Bürgermeister-Sprecher betonte.

“Ob der Keller jetzt noch so ausschaut wie damals, wissen wir nicht genau”, sagte Gruber. Nach Auftauchen der Bilder in den Medien habe man sich die alten Baupläne noch einmal angeschaut. “Wir sind der Meinung, dass etwas zugebaut worden ist.”

Dungeon was legal: Government okayed project in 1978

Not only was the cellar legal, it was also inspected by government employees after its completion in 1983. However, such projects were not unusual in times of the cold war between east and west.

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