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Nur die eine Strafsache in St. Pölten

Der Prozess im Inzest-Fall von Amstetten ist in den fünf Tagen vom 16. bis 20. März die einzige Strafrechtssache, die am Landesgericht St. Pölten verhandelt wird. |

Josef F. muss sich ab 16. März mit Beginn um 9.30 Uhr im Schwurgerichtssaal wegen Mordes, Sklavenhandels, Vergewaltigung, Freiheitsentziehung, schwerer Nötigung und Blutschande verantworten.

Der sonstige Gerichtsbetrieb am Schießstattring 6 der NÖ Landeshauptstadt wird in der kommenden Woche “sehr eingeschränkt” sein. Laut Peter Ficenc, Leiter der Staatsanwaltschaft St. Pölten, werden auch am Bezirksgericht keine Strafsachen verhandelt. Wohl ausgeschrieben seien Zivilrechtsangelegenheiten. Es handle sich dabei jedoch nur um “einige wenige” am BG bzw. LG St. Pölten, so Ficenc.

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