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Inzest-Fall: Staatsanwältin fordert lebenslang

Staatsanwältin Christiane Burkheiser hat in ihrem Schlussvortrag die Geschworenen dazu aufgefordert, Josef F. in sämtlichen Anklagepunkten und vor allem auch zum inkriminierten Mord durch Unterlassung schuldig zu sprechen.

Dafür gebühre dem Angeklagten die Höchststrafe. Das wäre lebenslang.

Burkheiser fasste sich in ihrem Schlussplädoyer erstaunlich kurz. Keine 20 Minuten sprach sie zu den Geschworenen, weil das Beweisverfahren ihrer Ansicht nach keinen Zweifel daran gelassen hätte, dass sich der 73-Jährigen der hundertfachen Vergewaltigung seiner Tochter, der Freiheitsentziehung, der Blutschande und der schweren Nötigung schuldig gemacht habe. Erwiesen sei auch, dass der Angeklagte die Tochter in einen “Zustand völliger Abhängigkeit” gebracht und “wie sein Eigentum, wie seinen Besitz” behandelt habe. Damit sei auch der Tatbestand des Sklavenhandels erfüllt.

Genauer ging die Staatsanwältin lediglich auf die Mordanklage ein, da der Angeklagte diesbezüglich in einem “letzten Akt dieses Dramas” den Versuch unternommen habe, die Geschworenen zu täuschen. Sein diesbezüglich am dritten Verhandlungstag abgelegtes Schuldeingeständnis sei nämlich “gar kein Geständnis, sondern ein Versuch aus einer vorgetäuschten Schwäche eine Stärke zu machen”, meinte Burkheiser. In Wahrheit habe der Mann in Bezug auf das Ableben des Säuglings nur eine fahrlässige Tötung zugegeben.

“Gehen Sie nicht in diese Falle, wie seine Tochter vor 24 Jahren in eine Falle gegangen ist”, appellierte die Staatsanwältin und verwies auf das neonatologische Gutachten, das unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt worden war. Dieser Expertise zufolge könne “jeder Laie erkennen, dass das Kind mit dem Tod ringt”, erklärte Burkheiser. 66 Stunden lang hätte der Bub, der Ende April 1996 zur Welt kam und unter größten Atemschwierigkeiten litt, weil sich die Nabelschnur um seinen Hals gewickelt hatte, mit dem Tod gerungen. “Diesen Todeskampf hat man dem Kind nicht nur angesehen, sondern auch angehört”, so Burkheiser. Und weiter: “Josef F. hatte 66 Stunden Zeit sich zu entscheiden, ob er seinen Sohn rettet.” Der Mann habe nichts unternommen, keine ärztliche Hilfe geholt und damit den Tod des Buben vorsätzlich und wissentlich in Kauf genommen.

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