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Korruptionsstaatsanwaltschaft: 140 Anklagen bilanziert

Seit 2009 ist die Korruptionsstaatsanwaltschaft im Dienst und hat in den ersten drei Jahren, hochgerechnet auf das Jahresende 2011, etwa 5.500 Fälle an die Behörde herangetragen.

Etwa 140 Mal kam es zu Anklagen und dabei im überwiegenden Teil der Fälle zu Schuldsprüchen. Diese Bilanz zog der Leiter der Staatsanwaltschaft, Walter Geyer, Mittwochnachmittag in einem Pressegespräch in Wien. Ab September wird seine Behörde neu aufgestellt.

Umzug der 15 Staatsanwälte

Die dann 15 Staatsanwälte ziehen nicht nur von der Universitätsstraße in die Dampfschiffstraße sondern sind auch für alle Wirtschaftsstrafsachen mit fünf Millionen übersteigenden Schadensbeträgen zuständig – also etwa für schweren Betrug oder betrügerische Krida, Geldwäsche und Insiderhandel. 2012, wenn die Zahl der Staatsanwälte weiter aufgestockt ist, kommen auch noch Finanzstrafdelikte hinzu.

Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft wird entlastet

Dafür wird die künftig Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft benannte Behörde bei einem ihrer Kerngeschäfte entlastet. Missbrauch der Amtsgewalt wird von dieser Elite-Behörde nur noch verfolgt, wenn es sich um spektakuläre Fälle handelt. Ebenfalls den Fall an sich ziehen kann die Behörde, wenn es bei Delikten wie Bestechlichkeit oder Vorteilsnahme um höhere Summen geht.

Wachstum auf 40 Staatsanwälte

Personell soll die Korruptionsstaatsanwaltschaft langsam aber sicher auf 40 Staatsanwälte anwachsen. Ob dieser Personalstand tatsächlich wie anvisiert bereits in zwei Jahren erreicht ist, ließ Geyer freilich offen. Die Schwierigkeit bei der Rekrutierung von zusätzlichem Personal ergibt sich unter anderem daraus, dass die Ausbildung von Staatsanwälten immerhin vier Jahre dauert. Gegenzusteuern versucht man durch das Anwerben von Rechtsanwälten, die angesichts ihrer Vorkenntnisse eine kürzere Ausbildungszeit haben.

Ohnehin ist der Ansturm auf die Korruptionsstaatsanwaltschaft nicht allzu groß. Geyer begründet dies damit, dass es sich meist um große Fälle handelt, die oft auch im Mittelpunkt der Medien stehen. Damit drohe eben auch die Gefahr, allenfalls in politische Kritik zu geraten, was nicht jedem recht sei.

Eingegriffen in die Arbeit der Behörde hat die Politik nach Angaben Geyers bisher nicht. Die Vorhabensberichte seien bisher alle genehmigt worden. Ohnehin habe die Korruptionsstaatsanwaltschaft nur eine eingeschränkte Berichtspflicht. Geyer kann allerdings auch mit dem Weisungsrecht an sich leben, da entsprechende Anordnungen des Justizministeriums transparent, weil schriftlich vorgelegt werden müssen.

Buwog-Affäre wird von Korruptionsstaatsanwaltschaft betreut

Ein Großverfahren hat die Korruptionsstaatsanwaltschaft bereits an Land gezogen, nämlich die Buwog-Affäre um die ehemaligen Politiker Karl-Heinz Grasser und Walter Meischberger, und das, weil der zuständige Staatsanwalt in die Behörde Geyers wechselt. In solchen Fällen ist im Bereich der Oberstaatsanwaltschaft Wien die Möglichkeit gegeben, die Zuständigkeit der Behörden für einen Fall zu ändern.

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