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Krebskranker Täter soll Stationsschwester erschossen haben

Am 24. August muss sich der vermeintliche Todesschütze vor Gericht verantworten.
Am 24. August muss sich der vermeintliche Todesschütze vor Gericht verantworten. ©APA
Ein Schuss in den Bauch und ein Schuss in den Kopf, die Stationsschwester des Hanusch-Krankenhauses Helga L. war sofort tot. Der schwerkranke Todesschütze muss sich am 24. August vor Wiener Geschworenen verantworten.

Der 51-Jährige wollte laut Anklage das Auto der Krankenschwester rauben. Weil die von ihren Arbeitskollegen als resolut beschriebene 49-Jährige die Autoschlüssel partout nicht hergeben wollte, zückte er eine Glock-Pistole und schoss ihr aus kurzer Distanz in den Bauch und in den Kopf. An sich hätte der Mordprozess gegen den 51-Jährigen schon im vergangenen Dezember stattfinden sollen. Doch der Angeklagte war nicht verhandlungsfähig: Der Mann leidet an Lungenkrebs im fortgeschrittenen Stadium. Vor einigen Monaten wurde ihm ein mit Metastasen durchsetzter Lungenflügel entfernt.

Todesschütze ist verhandlungsfähig

Obwohl der Angeklagte von seiner Krankheit schwer gezeichnet sein soll – er wird täglich aus seiner Zelle im Landesgerichtlichen Gefangenenhaus zu einer Strahlentherapie ins AKH gebracht -, besagt ein aktuelles medizinisches Gutachten, dass er derzeit verhandlungs- und vernehmungsfähig ist. Der Staatsanwalt wird zusätzlich zu einem Schuldspruch wegen Mordes die Einweisung des Angeklagten in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragen. Basis dafür ist die Expertise eines psychiatrischen Sachverständigen, der den 51-Jährigen für derart gefährlich hält, dass von diesem ohne entsprechende therapeutische Behandlung im Maßnahmevollzug neuerliche Straftaten mit schweren Folgen zu erwarten sind. Im Fall eines Schuldspruchs drohen dem Mann theoretisch zehn bis 20 Jahre oder lebenslange Haft.

Angeklagter soll auch gesuchter Brandstifter sein

Ob der 51-Jährige im Fall einer Verurteilung nach dem Prozess tatsächlich in eine Justizvollzugsanstalt wechseln wird, erscheint im Hinblick auf sein gesundheitliches Befinden fraglich. Mit großer Wahrscheinlichkeit dürfte er vollzugsuntauglich sein. Haftunfähigkeit ist nur bei Strafgefangenen, nicht aber bei U-Häftlingen gesetzlich vorgesehen. Neben dem Tötungsvorwurf wird dem Angeklagten auch Brandstiftung angekreidet. Er soll unmittelbar vor der inkriminierten Bluttat die Wohnung seines Sohnes angezündet haben. Nachdem er auf die Krankenschwester geschossen hatte, soll er mit deren Pkw in die Steiermark gefahren sein und dort noch das Einfamilienhaus seiner Ex-Frau in Brand gesteckt haben, wobei er sich erheblich verletzte. Als er seine Wunden in einem Spital behandeln lassen wollte, war er von der Polizei, die ihm dank Bildern aus der Überwachungskamera in der Tiefgarage auf der Spur war, festgenommen worden.

(APA/red)

 

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