Obwohl Beschneidungsgegner im Frühjahr die für eine Volksbefragung notwendigen 7.000 Stimmen gesammelt hatten, wies Richterin Loretta Giorgi die Stadt am Donnerstag an, das für November angesetzte Referendum wieder zu streichen. Sie folgte damit der Argumentation eines Bündnisses von religiösen Gruppen, Ärzten und Familien, wonach ein kalifornisches Gesetz es örtlichen Behörden verbietet, Vorschriften zu medizinischen Verfahren zu erlassen.
“Gesellschaftlich akzeptierte Genitalverstümmelung”
Die Initiatoren des Referendums kündigten Berufung gegen den Beschluss der Richterin an. Mitinitiator Lloyd Schofield sagte, bei der Beschneidung handle es sich um eine von der Gesellschaft akzeptierte Genitalverstümmelung, über die der Betroffene selbst entscheiden sollte und nicht seine Eltern. Deshalb sollte die Zirkumzision bei minderjährigen Buben, die nicht medizinisch motiviert sei, mit Geldstrafe belegt werden.
Gegner wie Befürworter der Beschneidungen führen gerne medizinische Gründe ins Feld, auch wenn die Forschung keine der beiden Seiten unterstützt. Da die rituelle Beschneidung in der jüdischen wie in der muslimischen Tradition eine zentrale Rolle spielt, hatten sich Vertreter beider Religionsgemeinschaften im Kampf gegen das Referendum zusammengeschlossen. (APA)