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Mopedausweis: Auslaufen der Übergangsbestimmungen

Mit 1. September 2011 laufen wichtige Übergangsbestimmungen zum Mopedausweis aus. Wie der Fachverband der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs festhält, sind davon zwei Personengruppen betroffen.

Wenn jemand glaubhaft machen kann, dass er vor dem 1. September 2009 bereits zulässigerweise Mopeds gelenkt hat und bereits 24 Jahre alt war, kann er bis zum 1. September 2011 formlos einen Mopedausweis für Motorfahrräder ausstellen lassen.

Ab 1. September 2011 müssen auch diese Personen die komplette Ausbildung und Prüfung absolvieren. Diese Ausbildung besteht aus 6 Lektionen Kurs und 8 Fahrstunden.

Außerdem: Wer einen Mopedausweis nur auf vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (also Mopedautos) besitzt, kann bis 1. September 2011 formlos zusätzlich die Berechtigung, Mopeds zu lenken, eintragen lassen. Ab 1. September 2011 müssen diese Personen 6 Fahrstunden absolvieren, wenn sie nicht nur Mopedautos, sondern auch Mopeds lenken wollen.

Mopedfahrer sollten Frist nutzen

Klaus Köpplinger, Obmann des Fachverbandes der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs in der WKÖ, rät allen Personen, die unter diese Bestimmungen fallen, diese Frist rasch zu nutzen. Köpplinger: “Die betroffenen Konsumenten sparen Zeit und Geld, wenn sie noch bis Ende August eine Mopedausweis lösen bzw. die Eintragungen im Mopedausweis vornehmen lassen. Die örtlichen Fahrschulen beraten gerne, stellen den Mopedausweis aus und nehmen auch die Eintragungen vor.”

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