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Dosenpfand: Noch ist’s "für die Katz"

Irritationen bei der Pfandeinhebung für Einwegflaschen in Deutschland: Noch muss das umweltbedenkliche Leergut nicht zurückgegeben werden.

Die Pfandeinhebung für Einwegflaschen in Deutschland scheidet die Geister. Weniger wegen des ökologischen Hintergedankens, als viel mehr wegen der konkreten Umsetzung. Noch muss nämlich das umweltbedenkliche Leergut nicht einmal zurückgegeben werden, um das Pfandgeld rückerstattet zu bekommen.

Beim „Kaufmarkt“ im „Lindaupark“ greift Konstantin Zeller routinemäßig ins Getränkeregal. Flink klaubt er eine Plastik-Colaflasche heraus. „Sie wissen schon, dass Sie ab jetzt auf diese Flaschen Pfand zahlen?“, wird er gefragt. „Nein, das war mir nicht bewusst.“ Reflexartig stellt er das Getränk zurück ins Regal. „An das muss ich mich erst gewöhnen.“

Verständnis ist da

Nach kurzem Überlegen hat sich Kunde Zeller seine Meinung über die neue Verordnung gebildet. „Eigentlich ist das schon sinnvoll. Schließlich kommt es der Umwelt zugute.“ Marktleiter Erwin Hafner zieht nach den ersten Erfahrungen mit der Pfandeinhebung auf Einwegflaschen eine zufriedene Bilanz. „Die Kundschaft hat nicht negativ auf diese Neuerung reagiert.“

Irritationen entstehen freilich auch bei der derzeitigen Umsetzung des so genannten Dosenpfand-Gesetzes. Denn: Die einzelnen Lebensmittelgeschäfte verteilen an der Kassa Märkchen bzw. Chips für die erworbenen Flaschen. Diese muss der Konsument beim nächsten Einkauf für die Rückerstattung des Pfandes im jeweiligen Geschäft zurückgeben. Paradoxerweise aber nicht das Gefäß selbst. „Ja, leider“, räumt Marktleiter Hafner ein. „Noch gibt es nämlich nirgends die Automaten, in welche die Gefäße mit Rückerstattung des Pfandes gegeben werden können.“

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