Die Staatsanwaltschaft wird gegen das in der Vorwoche ergangene Urteil kein Rechtsmittel einbringen, wie am Montag im Wiener Straflandesgericht in Erfahrung zu bringen war.
Das Urteil war tagelang Gesprächsthema im Grauen Haus. Einige Richter kritisierten die Entscheidung des Schöffensenats als viel zu milde. Dem Vernehmen nach sollen einige von ihnen sogar bei der Anklagebehörde wegen einer Strafberufung nachgefragt haben.
Angeklagter gestand alles
Da der Mann zum Zeitpunkt der Übergriffe aber noch keine 21 war, musste er als so genannter junger Erwachsener behandelt werden. Das reduzierte den möglichen Strafrahmen auf maximal fünf Jahre. Sein umfassendes, reumütiges Geständnis wurde ihm bei der Strafbemessung neben der bisherigen Unbescholtenheit als mildernd angerechnet.
Die Vorsitzende, die das Verfahren geleitet hatte, reagierte auf den ihr zu Ohren gekommenen Unmut einiger Richter mit dem Hinweis, man habe in dem Fall ohnehin den Maßnahmevollzug angeordnet: Da die psychiatrische Sachverständige eine schwere Sexualstörung festgestellt hatte, wurde der Mann zur Behandlung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.
Sollte die Therapie keinen Erfolg zeigen und die Sachverständigen nicht zur Überzeugung gelangen, dass der Täter keine Gefahr mehr darstellt, bleibt er nach Verbüßung seiner Strafe bis auf weiteres in der Anstalt. Theoretisch kann sich die so genannte Anhaltung ohne jedwede Befristung verlängern, wenn sich bei den halbjährlichen Kontrollen kein Fortschritt zeigt.
Redaktion: Michael Grim