Diese Änderungen finden sich in einem Gesetzesentwurf der Landesregierung, der seit Mittwoch zur öffentlichen Einsicht aufliegt.
Zukauf nur bei Ernteausfall
Der Zukauf von Trauben – bisher verboten – soll nun erlaubt werden, wenn massive Ernteausfälle durch Unwetter oder Pflanzenkrankheiten zu beklagen sind, heißt es der Novelle zum Buschenschankgesetz, der bis 10. September in den Bezirksämtern eingesehen werden kann.
Trauben nur aus dem Weinbaugebiet Wien
Damit reagiere man auf die verheerenden Hagelschäden des vergangenen Jahres, die viele Betriebe in wirtschaftliche Schwierigkeiten gebracht hätten, heißt es in den Erläuterungen zum Entwurf. Die zugekauften Trauben dürfen aber ausschließlich aus der Weinbauregion Wien stammen, wodurch man Weingärten im Gebiet der Bundeshauptstadt stärken wolle.
Schnaps brennen und verkaufen
Mit dem Ausschank geistiger Getränke, also hochprozentigen Alkohols, werde den Betrieben erlaubt, ihre Produktpalette im Interesse der Buschenschankgäste zu erweitern. Laut Gesetzentwurf habe man damit den Anregungen der Wiener Landwirtschaftskammer Rechnung getragen.