Ein Test der Arbeiterkammer bei 13 Betrieben in ganz Österreich zeigt nämlich, dass alle Allgemeinen Geschäftsbedingungen gesetzwidrige Klauseln beinhalten – sie verstoßen gegen das Konsumentenschutzgesetz und Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch. Durchschnittlich wurden sechs gesetzwidrige Klauseln entdeckt, so eine Aussendung am Freitag.
Entdeckt wurden etwa Verlängerungsklauseln, die nicht vorsehen, dass das Unternehmen den Konsumenten vor dem nahenden Eintritt der Verlängerung auf die Bedeutung des Schweigens (nämlich Zustimmung zur Vertragsverlängerung, Anm.) hinweisen wird. Diese Hinweispflicht muss bereits in der Klausel verankert sein, damit sie rechtmäßig ist. Dem Konsumenten muss weiters ausreichend Zeit für eine Kündigung bleiben.
Ebenso verweigern die Studios das Recht auf eine vorzeitige Kündigung wegen unerwarteter Umstände, die einem Kunden den Fitness-Studio-Besuch unmöglich machen. In vielen Verträgen ist die Haftung für Schäden generell ausgeschlossen – wie bei Verletzungen und Gesundheitsschäden, aber auch für sonstige Sach- und Vermögensschäden. Und dies ist nach dem Konsumentenschutzgesetz nicht erlaubt. Bei Körperverletzungen ist ein Haftungsausschluss unzulässig, bei sonstigen Schäden kann die Haftung nur im Fall einer leichten Fahrlässigkeit ausgeschlossen werden, so die AK Verbraucherschützer.
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