Swarovski habe der Schauspielerin unrichtigerweise eine von dem Unternehmen vertriebene Miniatur zugeschrieben, teilte Lollobrigida durch ihren Anwalt Gianpaolo Viglione mit. Vom Tiroler Unternehmen war dazu keine Stellungnahme zu erlangen.
Swarovski habe eine kleine Skulptur produziert und verkauft, die den Petersplatz mit zwei Tauben zeige. Lollobridiga habe jedoch lediglich einen Entwurf der Miniatur gemacht, die von anderen verwirklicht und ohne ihr Einverständnis verkauft worden sei, hieß es am Montag. Im Katalog habe Swarovski das Objekt mit einer Auflage von 2.000 Exemplaren als Exklusivkreation Lollobrigidas angeboten und damit gegen alle Autorenrechte verstoßen, so der Anwalt. Man werde in Rom vor Gericht gehen, aber auch im internationalen Bereich nach den Verantwortlichen dieser unglaublichen Affäre suchen.
Wie die Konzernleitung in Wattens (Tirol) betonte, habe Swarovski Italia die Rechte von einer mit der Zustimmung von Gina Lollobrigida handelnden Verwertungsgesellschaft für die Produktion und den Vertrieb der Skulptur gekauft. Die Skulptur sei von Lollobrigida persönlich mit ihrer Unterschrift versehen und autorisiert, sowie von ihr selbst im Ausstellungskatalog anlässlich der Ausstellung ihrer Werke im Pushkin Museum in Moskau präsentiert worden, hieß es am Dienstag.
Swarovski Italia und die Anwälte von Lollobrigida stünden bereits in Verbindung, um die Angelegenheit außergerichtlich zu klären. Lollobrigida solle die Möglichkeit der Zurückziehung der Klage gegeben werden.