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EU: Ab 1. Oktober Heimtierausweis bei Reisen Pflicht

Noch elf Tage, dann ist das Reisen mit Tieren im EU-Raum nur noch mit dem EU-Heimtierausweis erlaubt. An diesen Termin erinnerte am Montag der ÖAMTC. Der "Pet Pass" weist nach, welche Haustiere gegen Tollwut geimpft sind.

Wer ab dem 1. Oktober 2004 mit seinem Hund oder seiner Katze ins EU-Ausland verreisen will, muss sich bei seinem Tierarzt den blauen „Pet Pass“ besorgen. „Der Heimtierausweis gilt in allen 25 EU-Staaten und belegt, dass die Tiere gegen Tollwut geimpft worden sind. Das ist eine Erleichterung, vereinheitlicht er doch die verschiedenen Einreisebestimmungen für Tiere“, sagte ÖAMTC-Touristikerin Erika Kabourek.

Mit der Einführung des EU-Heimtierausweises müssen Tiere bei Reisen ins EU-Ausland zur Identifizierung eine deutlich erkennbare Tätowierung oder einen Mikrochip tragen. Ab 2011 ist dann ausschließlich die Kennzeichnung durch einen Chip zulässig, der etwa so groß wie ein Reiskorn ist und unter die Haut an der linken Halsseite injiziert wird. Die Nummer des jeweiligen Chips wird im EU-Heimtierausweis eingetragen. Für gekennzeichnete Tiere, die heuer noch vor dem 3. Juli geimpft wurden, bleibt der bisher verwendete Internationale Impfpass noch bis zum Ablauf der Impfungen als Reisedokument gültig.

Außerhalb der EU wird der EU-Heimtierausweis ab 1. Oktober auch in der Schweiz, in Island, Andorra, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und im Vatikan anerkannt.

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