Dies teilte Kathpress am Donnerstag mit. Das Euthanasiegesetz des Landes müsse dafür nicht geändert zu werden. Die darin enthaltene Voraussetzung, dass Patienten nur im Fall unerträglichen Leidens um Sterbehilfe ersuchen könnten, treffe auch auf Lebensmüdigkeit zu, meinen die Experten.
Die Justiz der Niederlande hatte bisher festgestellt, dass Lebensmüdigkeit kein Grund für aktive Sterbehilfe sein könne. In Frage kämen nur medizinisch nachweisbare körperliche oder geistige Leiden. Die Ärzteorganisation will nun eine Debatte unter ihren Mitgliedern über die Frage führen.
In den Niederlanden ist Sterbehilfe unter bestimmten Bedingungen zulässig. Dazu gehört, dass der Kranke unerträglich leidet sowie bewusst und mehrfach um Euthanasie bittet. Der Arzt muss einen Kollegen zu Rate ziehen und den Fall den Behörden melden.