Der ehemalige Frankfurter Polizeivizepräsident Wolfgang Daschner und der mitangeklagte Kriminalhauptkommissar verstießen nach dem am Montag ergangenen Urteil gegen die Menschenwürde des Kindesentführers und Mörders Magnus Gäfgen, als sie diesem Schmerzen androhten. Anstelle einer verhängten Strafe wurde aber lediglich eine Geldstrafe vorbehalten.
Die Vorsitzende Richterin Bärbel Stock erklärte in der Urteilsbegründung, die beiden Angeklagten hätten das ehrenwerte Motiv der Lebensrettung des entführten elfjährigen Jakob von Metzler gehabt. Aber es musste klargestellt werden, dass die Gesetze beachtet werden müssen, auch in Situationen, in denen es einem sehr schwer fällt, sagte Stock.
Für Daschner wurde vom Gericht eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen je 120 Euro, also 10.800 Euro, und für den mitangeklagten Polizisten eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen je 60 Euro, also 3.600 Euro, vorbehalten. Das Gericht blieb damit deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft.
Die Anklage hatte für Daschner eine Geldstrafe von 27.000 Euro beantragt, die wegen massiver Milderungsumstände zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Für den mitangeklagten Polizisten hatte sie 14.400 Euro Geldstrafe auf Bewährung wegen schwerer Nötigung verlangt.
Dagegen hatte die Verteidigung beider Angeklagter Freispruch gefordert. Daschner und Ennigkeit hätten nicht gegen das Recht verstoßen, sondern ein letztes Mittel zur Gefahrenabwehr in einem übergesetzlichen Notstand angewandt.
Am 1. Oktober 2002 und damit drei Tage nach der Entführung des Frankfurter Bankierssohns Jakob von Metzler hatte Daschner angeordnet, dem Tatverdächtigen Gäfgen Schmerzen anzudrohen, damit dieser den wahren Aufenthaltsort des möglicherweise noch lebenden Kindes Preis gebe. Nach dieser Folterandrohung nannte Gäfgen den Ort an einem See im Main-Kinzig-Kreis, wo die Polizei daraufhin die Kindesleiche fand.