Der 50-jährige Mann hatte vergessen, den Kranarm seines 24 Tonnen schweren Lkw ordnungsgemäß einzufahren. In einer S-Bahn-Unterführung kam es zum Unglück: Der Kran touchierte mit der Brücke, bewegte sich seitwärts und schlug einem entgegen kommenden Autofahrer den Kopf ab.
Staatsanwalt meldete Rechtsmittel an
Im vergangenen September war der Kraftfahrer dafür vom Bezirksgericht Donaustadt wegen fahrlässiger Tötung zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Dem Staatsanwalt erschien das zu milde. Im Hinblick auf die auffallende Sorglosigkeit meldete er Rechtsmittel an.
Der Berufungssenat (Vorsitz: Albert Erhard) verdoppelte nun die Bewährungsstrafe. Drei Monate wären einfach zu wenig, obwohl der Unglückslenker zum Unfallzeitpunkt weder alkoholisiert noch zu schnell unterwegs gewesen war. Es liege nämlich eine besonders grobe Fahrlässigkeit vor, hieß es in der Begründung.
Andere Fahrtroute “verwirrte” den Lenker
Es war um 6.00 Uhr in der Früh. I bin ins Führerhaus eini ghupft und losgfahren, hatte sich der Kraftfahrer in seiner Verhandlung erinnert. Unmittelbar zuvor war er vom Chef ins Büro bestellt worden, wo ihm dieser eine andere als die übliche Fahrtroute auftrug. Ansonsten, so die Vermutung des 50-Jährigen, hätte er nicht vergessen, den Kran zusammen zu legen: Ich hab das sicher schon 100 Mal gmacht.
Den Unfall habe er gar nicht bemerkt, nur einen Kracher gehört:
Ich hab mir dacht: Verflixt, der blöde Kran! Ich hab von dem Pkw nix bemerkt. Als er ausstieg und nach rückwärts ging, sah er den geköpften Lenker in einem Allradwagen sitzen. Der Kran hatte das Dach des Fahrzeugs komplett weggerissen.
Der getötete Autofahrer war 36 Jahre alt, verheiratet und Vater einer zehn Jahre alten Tochter.