I: Referendum über künstliche Befruchtung
Das Verfassungsgericht hat die Referendumsanträge zugelassen. Die Volksabstimmung wird an einem Sonntag zwischen 15. April und 15. Juni stattfinden.
Das Gesetz, eines der restriktivsten Europas, war im vergangenen Jahr von einer parteiübergreifenden, katholisch-konservativen Front gegen den erbitterten Widerstand der liberalen Kräfte und vieler Frauen im Parlament verabschiedet worden. Demnach ist die Befruchtung mit Ei- oder Samenzellen, die nicht von dem kinderlosen Paar selbst stammen, verboten. Höchstens drei Eizellen dürfen jeweils im Reagenzglas befruchtet werden. Das Einfrieren von Embryonen ist praktisch verboten ebenso wie Leihmutterschaften.
Untersagt ist die künstliche Befruchtung von Frauen, die in gleichgeschlechtlichen Beziehungen leben oder allein stehen oder über 50 Jahre alt sind. Auch die Verwendung von Embryos für wissenschaftliche Forschung wird verboten. Die strengen Vorschriften haben bereits hunderte italienische Paare zu Fortpflanzungsmedizinern in die Schweiz und in andere europäische Länder getrieben. Im vergangenen Jahr hatte ich pro Woche ein oder zwei Paare aus Italien in der Praxis, heute ist es eines pro Tag, sagte der Leiter eines Fertilitätszentrum im südschweizerischen Tessin.
Das Gesetz spaltet nicht nur die Regierungskoalition, sondern auch die Opposition. Während die Katholiken der gemäßigten Sammelbewegung Margherita das Gesetz im Parlament revidieren wollen, unterstützen die Linksdemokraten und die Anhänger des Gewerkschaftsverbands CGIL die Referendumskampagne der Radikalen, die die Referendumskampagne in die Wege geleitet haben. Der Vatikan verteidigt das Gesetz, während der ehemalige EU-Kommissionspräsident Romano Prodi vor einer Volksabstimmung über das heikle Thema gewarnt hatte.