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D: Gericht lässt in NS-Prozess nachermitteln

Im deutschen Prozess um NS-Massaker 1945 in der Slowakei lässt das Schwurgericht München noch immer nachermitteln. Am nächsten Sitzungstag soll ein Kriminalbeamter über die Ergebnisse berichten, hieß es am Freitag.

Der heute 87 Jahre alte Angeklagte Ladislav Niznansky soll an den Massakern beteiligt gewesen sein. Er leitete damals die slowakische Einheit der NS-Partisanen-Abwehrgruppe „Edelweiߓ. Der Angeklagte bestreitet seine Teilnahme an der Erschießung von 164 Zivilisten.

Derzeit geprüft werden unter anderem die Unterlagen des Prozesses in der Slowakei, bei dem Niznansky 1962 in Abwesenheit zum Tode verurteilt worden war. Er wurde schuldig gesprochen wegen Massakern an der Zivilbevölkerung in Ostry Grun, Klak und Ksina im Jänner 1945.

Der jetzige Prozess gegen Niznansky wurde im September 2004 eröffnet. Die beiden Hauptpfeiler der Anklage hielten der Überprüfung nicht stand. Ein Angehöriger der Niznansky-Einheit machte als Zeuge widersprüchliche Aussagen, und das Münchner Gericht stufte das Todesurteil von 1962 als nicht beweiskräftig ein. Der Haftbefehl gegen Niznansky wurde deshalb aufgehoben. Seither bemüht sich das Schwurgericht München um die Ermittlung weiterer noch lebender Zeugen der Massaker.

Am Freitag wurde die Aussage eines inzwischen verstorbenen „Edelweiߓ-Mitglieds aus dem Jahr 1962 verlesen. Der Mann hatte unter anderem an der Aktion in Klak teilgenommen. Nach den Angaben des „Edelweiߓ-Mitglieds befahl Niznansky am Vorabend des Einsatzes seiner Abteilung, der Stab der Partisanen in dem Dorf müsse „liquidiert“ werden. Von Anweisungen gegen die Zivilbevölkerung berichtete der Zeuge 1962 aber nicht.

Im Dorf habe es einen Schusswechsel gegeben, darauf habe die Einheit das Feuer eröffnet und bei Tagesanbruch eingestellt. Vor dem Verlassen des Ortes habe er 15 bis 20 Tote gesehen. Der Prozess wird am 25. Februar fortgesetzt, ein Ende ist noch nicht abzusehen.

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