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CH: "Braunes Gesindel" nicht schützenswert

Der Schweizer Presserat betrachtet Rechtsextreme nicht als Minderheit, die nach journalistischen Richtlinien als "schützenswert" einzustufen wäre. Ebenso verhält es sich übrigens mit der Ärzteschaft.

Beschwerden gegen das Boulevardblatt „Blick“ und gegen die „Basellandschaftliche Zeitung“ hat der Presserat am Dienstag in einem in Interlaken veröffentlichten Erkenntnis als unbegründet zurückgewiesen. Im Falle des beanstandeten „Blick“-Kommentars ging es um die Teilnahme von Rechtsextremen an der 1.-August-Feier auf dem Rütli sowie um die schleichende Salonfähigkeit des Rechtsextremismus in der Schweiz. Dabei wurden Ausdrücke wie „braunes Gesindel“ und „Hohlköpfe“ verwendet.

Die „Basellandschaftliche Zeitung“ prangerte in ihrem Kommentar diverse Missbräuche von Ärzten gegenüber Krankenkassen an. Erwähnt wurden das Aufrunden der Dauer von Patientengesprächen, der Verkauf von Mustermedikamenten oder die Verordnung von medizinisch nicht notwendigen Behandlungen. In beiden Fällen glaubten „Betroffene“, dass die Autoren mit ihren Kommentaren gegen die Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten verstoßen hätten. Konkret wurden Verstöße gegen die Richtlinien bezüglich Diskriminierungsverbot und Achtung der Menschenwürde moniert.

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