Wie schon in Wien hat das Bundesdenkmalamt (BDA) die wichtigsten Dürer-Werke in Madrid geprüft und keine mit dem bloßen Auge erkennbaren Schäden feststellen können, wie Eva-Maria Höhle, Generalkonservatorin des BDA am Mittwoch mitteilte. An eine Abänderung des Bescheides sei trotzdem nicht zu denken, diesbezüglich würden auch keine Gespräche mit der Albertina oder dem Prado geführt. Das Madrider Museum besteht jedoch auf die Einhaltung der im November fixierten vertraglichen Vereinbarungen.
Fall noch nie dagewesen
Für insgesamt drei Monate sollten die 87 Originalwerke Albrecht Dürers in der spanischen Hauptstadt ausgestellt werden, doch der Bescheid des BDA verlangt, dass mit dem Feldhasen das Herzstück der Schau bereits nach vier Wochen wieder nach Wien zurückreisen soll. Auch das Große Rasenstück will man in Madrid im Original sehen. Den Fall, dass sich ein Museum nicht an unseren Bescheid gehalten hat, hatten wir noch nicht, so Höhle, weshalb auch mögliche Konsequenzen erst innerhalb des Amts zu besprechen seien.
Die Generalkonservatorin meinte angesichts der Affäre um den Hasen, eine Wiedereinführung einer verbindlichen Sperrliste für Kunstschätze, die auch zu Ausstellungszwecken nicht außer Landes geführt werden dürfen, hätte Vorteile. 1971 war vom Ministerium eine solche Liste erstellt worden, die allerdings mit der Ausgliederung der Museen durch die neue Rechtsform in dieser Form überholt gewesen sei. Gespräche über eine neue Einführung liefen laut Höhle bereits im Ministerium.