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USA & der Diplomaten-Beistand für Inhaftierte

Die USA fühlt sich nicht länger an das Protokoll der Wiener Konvention zum Recht auf konsularischen Beistand für im Ausland inhaftierte Personen gebunden. Außenministerin Rice habe UN-Generalsekretär Annan unterrichtet.

So heißt es in der „Washington Post“ vom Donnerstag unter Berufung auf US-Regierungsbeamte.

Das 1963 von den USA vorgeschlagene und 1969 mit den übrigen Bestimmungen der Wiener Konvention zu konsularischen Beziehungen ratifizierte Protokoll sieht vor, dass sich der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag einschaltet, wenn den Inhaftierten das Recht auf Beistand durch Diplomaten ihres Landes verwehrt wird.

Die US-Regierung hatte sich während der Geiselkrise in Teheran 1979 selbst auf das in der Wiener Konvention verankerte Recht berufen. In jüngster Zeit hatten sich jedoch die Fälle gehäuft, in denen ausländische Regierungen und Gegner der Todesstrafe in den USA im Zusammenhang mit zum Tode verurteilten Ausländern das Recht auf diplomatischen Beistand einforderten. So legte beispielsweise Mexiko dem von den Vereinten Nationen eingesetzten IGH zahlreiche Fälle von eigenen Staatsbürgern vor, denen in den USA die Hinrichtung droht. Der Gerichtshof befand, dass in zahlreichen Fällen die Angeklagten oder Verurteilten nicht ausreichend über ihr Recht auf Beistand durch Vertreter des eigenen Landes unterrichtet worden seien.

In einem ähnlichen Fall war der Gerichtshof 2001 einer deutschen Beschwerde gegen die Hinrichtung der Brüder Karl und Walter LaGrand gefolgt. Dennoch wurde die Vollstreckung der Todesstrafe in den USA nicht mehr gestoppt.

Die Sprecherin des US-Außenministeriums, Darla Jordan, sagte der „Washington Post“, der IGH habe die Wiener Konvention über konsularische Beziehungen in einer von der US-Regierung nicht vorhergesehenen Weise interpretiert. Indem die USA sich nun daraus zurückzögen, schützten sie sich gegen künftige IGH-Urteile, die eine Einmischung in die nationale Strafgerichtsbarkeit darstellten.

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