Das Mädchen hatte am 24. Februar 2004 an der Ecke Mariahilfer Straße/Grenzgasse die Straße überqueren wollen und dabei den abbiegenden Linienbus übersehen. Sie wurde niedergestoßen, geriet unter den rechten Vorderreifen und wurde eingeklemmt.
Minutenlang befand sich der Reifen auf dem Körper der Schwerverletzten. Dabei hätte der Lenker den Bus nur wenige Zentimeter bewegen müssen und das Mädchen wäre zumindest von dieser Last befreit gewesen, so der Staatsanwalt.
“Dienstanweisung”
Der Lenker hatte unter Berufung auf eine Dienstanweisung den Bus nicht mehr gestartet. Diese untersagte es ihm, das Fahrzeug neuerlich in Bewegung zu setzen, wenn Personen zu Schaden gekommen seien. Er ließ sich diese Einschätzung auch vom Dienst habenden Aufseher bestätigen, der nun mit ihm die Anklagebank teilt.
Bis zu drei Jahre Haft
Die inneren Verletzungen des Mädchens waren zwar so schwer, dass es fraglich ist, ob die 15-Jährige überlebt hätte. Als Todesursache wurde bei der Obduktion jedoch Ersticken fest gestellt: Wäre der Bus bewegt worden, hätte das Mädchen Luft bekommen und die notfallmedizinische Betreuung noch Sinn gemacht. Im Fall von Schuldsprüchen drohen den beiden Angeklagte jeweils bis zu drei Jahre Haft.
Am Unfall an sich traf den Lenker nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft keine Schuld. Sie hält den beiden aber entgegen, dass die Dienstanweisung dann nicht greife, wenn damit Lebensgefahr verbunden sei.