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D: Streit wegen Verfassungsänderung

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion plant nach den Worten ihres parlamentarischen Geschäftsführers Norbert Röttgen keine Verfassungsänderung mit dem Ziel, ein Selbstauflösungsrecht des Bundestages in Deutschland zu verankern.

Röttgen sagte dem „Kölner Stadtanzeiger“: „Es gibt keine Planungen für eine Änderung des Grundgesetzes.“ Es sei allein Sache des deutschen Kanzlers, den Weg zu wählen, der zu Neuwahlen führen könne.

Röttgen widersprach damit dem stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden und CSU-Landesgruppenchef Michael Glos. Dieser hatte zuvor im Magazin „Stern“ einen Gesetzentwurf der Union zur Grundgesetzänderung für den Fall angekündigt, dass Bundespräsident Horst Köhler nach der Vertrauensfrage das Parlament nicht auflösen sollte.

Bundeskanzler Gerhard Schröder will im Bundestag am 1. Juli die Vertrauensfrage stellen. Erhält er keine Mehrheit, kann der Bundespräsident den Bundestag auflösen und damit den Weg zu einer vorgezogenen Bundestagswahl frei machen. Die Union würde für die Grundgesetzänderung eine Zwei-Drittel-Mehrheit benötigen und damit die Unterstützung der SPD-Fraktion. SPD-Fraktionschef Franz Müntefering hat einen solchen Schritt aber bereits abgelehnt.

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