AA

Mordprozess um Explosion im Wienerwald

Ab 18. Oktober muss sich ein 39-jährige Unternehmer vor Gericht verantworten. Er soll seine Sekretärin im September 2004 durch eine Granatenexplosion getötet haben.

Der Staatsanwalt legt dem 39-jährigen Mann in seiner 20 Seiten dicken Anklageschrift zur Last, im Kofferraum des Pkw seiner Sekretärin eine aus einer entsicherten Handgranate bestehende Sprengfalle eingerichtet zu haben. Er brachte diese laut Anklage zur Explosion, indem er das spätere Opfer telefonisch aufforderte, den Kofferraum “auszuladen”, was die Sekretärin nicht überlebte, berichtet ORF On.


Mehrmals mit dem Gesetz in Konflikt

Der 39-Jährige war zuletzt als selbstständiger Schuldnerberater tätig, nachdem er wiederholt mit dem Gesetz in Konflikt geraten war. So saß er mehrere Jahre wegen eines bewaffneten Überfalls auf das Postamt in Rekawinkel im Gefängnis. Erfolglos verlief auch seine Berater-Firma “Zum Kuckuck”. Mit 500.000 Euro stand der Niederösterreicher laut Anklage in der Kreide.

In weiterer Folge skizziert der Staatsanwalt, wie der 39-Jährige in Gestalt seiner Sekretärin, die ihm hörig gewesen sein soll, Rettung aus seiner tristen Situation erblickte: Die Frau hatte in ihrem Testament dem Angeklagten und seiner Frau für den Fall ihres Ablebens ihre Lebensversicherung von rund 300.000 Euro vermacht.


Mordvorwurf zurückgewiesen

Der Angeklagte hat bisher den Mordvorwurf entschieden zurück gewiesen. Anfänglich behauptete er, seine Sekretärin sei lebensmüde gewesen und habe immer wieder Friedhöfe fotografiert. Vor dem U-Richter betonte er später, es habe sich um einen “Unfall” gehandelt.


Urteil für Ende Oktober erwartet

Die Verhandlung ist offiziell auf vier Tage anberaumt, wobei der erste zur Gänze für die Einvernahme des Angeklagten “reserviert” ist. Am 19. Oktober sollen die Zeugen aussagen, am 20. kommen ein Gerichtsmediziner und ein Sprengsachverständige zu Wort.

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Mordprozess um Explosion im Wienerwald
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen