Fischer appelliert für Fairness im Wahlkampf
Beim umstrittenen Asylgesetz, das er in der vergangenen Woche unterzeichnet hat, geht er im APA-Interview davon aus, dass es zu keiner Zwangsernährung von Schubhäftlingen kommen wird.
Im Zusammenhang mit der Diskussion um politische Fairness im Wahlkampf betonte Fischer, jeder weiß, dass ich dafür eintrete, dass wir uns um ein Höchstmaß an politischer Kultur bemühen. Meine Bitte ist, dass in allen Parteien daran gedacht wird, dass das Vertrauen der Bevölkerung in die Politik und die Zustimmung zu den politischen Akteuren auch davon abhängen, ob man sich um eine entsprechende politische Kultur bemüht. Der Grundsatz Der Zweck heiligt die Mitteln kann hier nicht Anwendung finden.
Das Asylgesetz habe er, Fischer, unter dem Gesichtspunkt des verfassungsmäßigen Zustandekommens unterzeichnet. Fischer: Ich habe öffentlich schon festgestellt, dass ich gerade über dieses Gesetz mit der Frau Innenministerin einen sehr intensiven, sachlichen Kontakt gehabt habe. Ich habe mich davon überzeugt, dass eine Zwangsernährung für Schubhäftlinge, die sich keiner strafbaren Handlung schuldig gemacht haben, nur in Form einer Rechtsgüterabwägung indirekt im Gesetz erwähnt wird. Und diese Rechtsgüterabwägung wird nach meiner festen Überzeugung nicht zu Gunsten der Zwangsernährung ausfallen können.
Bei der ebenfalls von ihm unterzeichneten Novelle des Universitätsgesetzes merkte Fischer an, dass die Regelung auf zwei Jahre befristet sei. Die Gesetzesänderung räumt als Reaktion auf das EuGH-Urteil den Universitäten die Möglichkeit ein, bei bestimmten Studien – wie Medizin oder Psychologie – Zugangsbeschränkungen für Studenten einzuführen. Fischer: Ich glaube, dass man in der nächsten Legislaturperiode über dieses Thema nochmals eine Grundsatzdiskussion führen muss.