Dem Mann war zur Last gelegt worden, im Vorjahr in seiner Wohnhausanlage mehrere Mädchen belästigt zu haben. Von Zungenküssen und Betasten der Brüste auf der Dachterrasse war die Rede. Dem Schöffensenat (Vorsitz: Thomas Schrammel) erschienen die diesbezüglichen Angaben der Mädchen allerdings nicht glaubwürdig.
Opfer einer Verschwörung
Der Beamte hatte sich von Anfang an als Opfer einer Verschwörung bezeichnet. Er sei als Hausvertrauensmann in der großen Genossenschaftsanlage tätig, wo es seit Jahren Probleme speziell mit diesen Kindern gebe: Um fünf am Abend gehts im Innenhof los. Dann ist oft Lärm bis 23.00 Uhr. Wir werden terrorisiert! Sie fahren mit Rollerskates auf der Dachterrasse herum, wir werden mit Wasserballons beworfen. Wir haben schon Unterschriften gegen diese Kinder gesammelt. Alle zwei Wochen ist die Polizei da.
Dass er auf der Dachterrasse ausgerechnet mit den Störenfrieden Zärtlichkeiten austausche, sei doch absurd: Ich küss doch nicht Kinder, die ich vorher abmahne! Noch dazu an einem öffentlich zugänglichen Ort! Überdies führe er mit seiner Ehefrau ein erfülltes Sexualleben und habe keine pädophilen Neigungen.
Widersprüchliche Aussagen der Mädchen
Die insgesamt fünf Mädchen im Alter zwischen zwölf und 15 Jahren waren im Vorverfahren kontradiktorisch einvernommen worden. Sie mussten deshalb nicht mehr zur Verhandlung erscheinen. Dem Gericht waren ihre dort getätigten Angaben zu widersprüchlich. Der Senat hielt es außerdem für nicht nachvollziehbar, dass sie bei Annahme von schon länger andauernden sexuellen Belästigungen weiter Kontakt zu dem Beamten gesucht hatten. So hatten zwei von ihnen noch Ende Dezember 2004 an seine Wohnungstür geklopft.
Es gibt erhebliche Zweifel an dem, was die Mädchen ausgesagt haben, erklärte daher der Vorsitzende. Die Staatsanwältin gab dazu vorerst keine Erklärung ab.