AA

Bub von Lift getötet - Prozess geht weiter

&copy Bilderbox Symbolfoto
&copy Bilderbox Symbolfoto
Der Prozess um den Buben, der bei einem tragischen Unfall von einem Aufzug erdrückt wurde, wird heute fortgesetzt - der Aufzug wurde Monate ohne Genehmigung betrieben - heute könnte es ein Urteil geben.

Der sanierte Lift stand den Mietern seit Juni 2002 wieder zur Verfügung, obwohl in einem TÜV-Bericht Baumängel und die fehlende Bewilligung festgehalten worden waren. Das stellte Richter vergangenen Woche beim Prozess fest.

Der zuständige TÜV-Mitarbeiter erklärte vor Gericht, warum er dennoch einen Prüfbericht geschrieben hatte: “Ich hatte einen Auftrag der Aufzugfirma. Ich musste nachweisen können, warum man keine Abnahme durchführen hat können.”Auf die noch vorhandenen Mängel des Aufzugs habe er den Monteur der Firma aufmerksam gemacht.


Zu großer Abstand zwischen den Türen

Der Abstand zwischen Fahrkorb- und Lifttür war größer als die Norm es erlaubt: fast 20 statt der vorgeschriebenen 12 Zentimeter. So wurde der 13 Monate alte Bub zwischen den beiden Türen eingeklemmt. Die Schuld für diesen Fehler gab der TÜV-Mitarbeiter dem Hersteller.

Für den Montagemeister des Aufzugherstellers war die fehlende Baubewilligung kein Hindernis.
Es sei “in der Vergangenheit eigentlich immer so” gewesen, dass die Bewilligung und die Fertigstellungsanzeige nachgereicht wurden, meinte er. Der TÜV hätte ja “keine offensichtlichen Mängel” fest gestellt.

Gegenseitige Schuldzuweisungen

Die Baupolizei sah das Versagen beim TÜV. “Wenn der TÜV schon vor Ort ist, hätte er eine Selbstanzeige machen müssen, dass der Aufzug konsenslos umgebaut wurde. Eine sofortige Sperre und ein Strafantrag wären die Folge gewesen”, hielt der angeklagte Beamte fest.

Die Verhandlung wird heute mit der Einvernahme von drei weiteren Beschuldigten fortgesetzt. Am Nachmittag könnte es ein Urteil geben.

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Bub von Lift getötet - Prozess geht weiter
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen