Das Hamburger Landgericht befand sie am Freitag des Mordes und der Misshandlung von Schutzbefohlenen für schuldig. Die Siebenjährige war am 1. März völlig abgemagert und entkräftet an Erbrochenem erstickt; sie wog bei ihrem Tod nur noch, 9,6 Kilogramm. Nach Ansicht eines Rechtsmediziners hat das Mädchen lange Zeit entsetzliche Qualen erlitten.
Das Gericht folgte mit dem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidiger der beiden Angeklagten hatten in ihren Plädoyers den Mordvorwurf zurückgewiesen. Sie hatten gefordert, dass die Eltern wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen und die Mutter zusätzlich wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt werden sollten.
Die 36-jährige Mutter und der 50-jährige Vater der Siebenjährigen mussten sich seit Ende August vor dem Landgericht der Hansestadt verantworten. Sie hatten das kleine Mädchen in ihrer Hochhauswohnung in einem kalten und dunklen Zimmer eingesperrt und ihr nichts zu essen gegeben.