Als sie eines Abends zu spät nach Hause kam und ihm vormachte, sie hätte einen Mitschüler getroffen, während sie in Wahrheit mit seinem Kollegen ein paar schöne Stunden verbracht hatte, rastete er aus. Er bestrafte die Tochter mit einem Bestenstiel. Diese marschierte zur Polizei und zeigte ihn an, so dass sich der Vater am Montag im Straflandesgericht zu verantworten hatte.
Die Anklage lautete auf Körperverletzung und Nötigung. Der Mann, der seit dem Tod seiner Ehefrau das Kind alleine groß zieht, bekannte sich schuldig. Die Tochter hatte ihn um Erlaubnis gebeten, zum Lernen zu einem Schulkollegen gehen zu dürfen. Um 19.00 Uhr sollte sie wieder daheim sein. Erst zwei Stunden später tauchte sie auf. Der Vater vermutete, dass sie bei den Abend keineswegs über Schulbüchern verbracht hatte und wollte zur Sicherheit mit dem Mitschüler sprechen.
Als er seine Nummer verlangte, löschte seine Tochter diese allerdings rasch aus dem Telefonspeicher ihres Handys. Für den Vater war damit klar, dass sie wieder Kurti getroffen hatte. Er griff zu einem im Vorzimmer abgestellten Besenstiel. Dafür wurde er nun rechtskräftig zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt. Mit seiner Tochter hat er sich mittlerweile ausgesprochen und versöhnt. Angeblich konzentriert sich ihr Interesse am anderen Geschlecht inzwischen auf Burschen ihres Alters.