Studentin wollte Eintritt in Disco erzwingen
Die attraktive Blondine hatte mit Freunden Semester-Abschluss gefeiert. Als sie nach der Sperrstunde hinaus komplimentiert wurde, verlangte sie von einem Türsteher, dieser müsse sie am Wochenende nun immer gratis rein lassen und ihr dabei jedes Mal eine Flasche Wodka spendieren. Ansonsten werde sie ihn wegen sexueller Belästigung anzeigen.
Zu ihrem Pech hörte diese Drohung ein anwesender Polizist mit, dessen Anzeige die Studentin nun vor den Kadi brachte. Ich war wirklich sehr betrunken. Das war ein Abend, der aus den Bahnen geraten ist, erklärte sie. Sie sei damals sogar mehrmals umgefallen, habe sich mit ihren Stöckelschuhen in den Pflastersteinen verhakt. Sie wisse nicht mehr, was genau sie gesagt habe, allerdings glaube sie sich erinnern zu können, dass mir der Türsteher wirklich unter den Rock gegriffen hat.
Richterin Eva-Maria Seidl war überzeugt, dass dem nicht so war. Das Verhalten der Studentin wurde allerdings nicht als Erpressung – wie von der Anklagebehörde angenommen – gewertet, sondern als Begehung einer Straftat im Zustand der vollen Berauschung, was einen deutlich geringeren Strafrahmen mit sich brachte. Zu einer Diversion, wie von Verteidiger Elmar Kresbach angeregt, war das Gericht aus generalpräventiven Erwägungen aber nicht zu bewegen.