Nach der gestrigen Einvernahme durch die Untersuchungsrichterin haben der Staatsanwalt und die Ermittler des Bundeskriminalamtes weitere Fragen an ihn, berichtet das Ö1-Mittagsjournal des ORF-Radio. Ob die Staatsanwaltschaft neuerlich einen Haftantrag stellen werde, sei derzeit noch nicht entschieden. Wenn es dann keine Befragungswünsche mehr gebe, dürfte Flöttl relativ rasch wieder in die USA zurückfliegen.
Gegen Flöttl wird wegen Verdachts auf Untreue in Zusammenhang mit den Milliarden-Verlusten der BAWAG ermittelt. Flöttl erscheine freiwillig, betonte sein Anwalt Herbert Eichenseder. Flöttl habe auch zugesagt, dass er dem Gericht jederzeit für weitere Befragungen zur Verfügung stehe. Da – wie sich jetzt herausgestellt habe – Flöttl nur die österreichische Staatsbürgerschaft besitze und keinen amerikanischen Pass habe, hätten die österreichischen Behörden auch in den USA Zugriff auf den Banker, heißt es.
Untersuchungsrichterin Gerda Krausam habe gestern den Haftantrag der Staatsanwaltschaft mangels dringenden Tatverdacht zum zweiten Mal abgelehnt. Krausam sei mit Flöttl Absatz für Absatz der Aussagen der Ex-BAWAG-Chefs Helmut Elsner und Johann Zwettler durchgegangen. Flöttl habe dabei versucht zu erklären, was aus seiner Sicht stimme und was nicht.
Zentraler Punkt der Befragung sei das sogenannte schriftliche Geständnis Flöttls aus dem Jahr 2000 gewesen. Darin gibt Flöttl zu, das mittlerweile berüchtigte Geschäft mit den japanischen Zinsswaps, das laut Berichten zu 350 Mio. Euro Verlusten führte, mehr oder weniger auf eigene Faust gemacht zu haben. Flöttl habe gestern vor der Untersuchungsrichterin mit noch nicht bekannten Dokumenten versucht zu belegen, dass er das Papier auf Druck von außen unterschrieben habe. Bei den Dokumenten habe es sich um Abrechnungen, Konten und Verträge gehandelt.
Die Untersuchungsrichterin habe darauf hin den Antrag auf Untersuchungshaft erneut und ohne irgendwelche Auflagen abgewiesen.