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Munch-Raub: Staatsanwalt beruft

Nach dem spektakulären Raub der Munch-Gemälde "Der Schrei" und "Madonna" in Oslo will die Staatsanwaltschaft das Urteil gegen fünf Verdächtige anfechten.

Staatsanwalt Terje Nyboe kündigte am Dienstag Berufung gegen den Richterspruch vom 2. Mai an. Die Berufung richte sich sowohl gegen den Freispruch von zwei Angeklagten wie gegen die Dauer der Haftstrafen der drei anderen Angeklagten. Wegen des Raubs der Gemälde „Der Schrei“ und „Madonna“ von Edward Munch hatte das Gericht Anfang des Monats Haftstrafen von acht, sieben und vier Jahren verhängt. Außerdem wurden zwei der Verurteilten zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von umgerechnet 98 Millionen Euro für die verschollenen Gemälde verpflichtet. Zwei Angeklagte waren aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden.

Im August 2004 waren zwei bewaffnete und maskierte Täter am helllichten Tag in das Munch-Museum in Oslo gestürmt, hatten die berühmten Gemälde „Der Schrei“ und „Madonna“ des norwegischen Expressionisten von der Wand gerissen und waren in einem Wagen geflohen. Die Staatsanwalt hatte im Prozess Haftstrafen für alle Angeklagten gefordert. Mit hohen Strafandrohungen und Entschädigungsforderungen wollte die Staatsanwaltschaft Druck auf die Angeklagten ausüben, Informationen über den Verbleib der bis heute verschwundenen Gemälde preiszugeben. Auch die Verurteilten haben inzwischen Berufung eingelegt.

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