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Uniformierte sind bei Hitze arm

Wer seinen Beruf in Uniform oder einem so genannten Amtskleid ausübt, ist derzeit arm dran. „Wenn’s sehr heiß ist, nehm’ ich mir ein zweites Unterhemd mit in die Dienststelle“, offenbarte ein junger Polizist.

„Ist das erste durchgeschwitzt, hoffe ich auf eine rasche Gelegenheit zum Umziehen.“

Diese haben Beamte im Außendienst auf jeden Fall, wie Oberst Christian Stella von der Wiener Polizei versicherte: „Bei sehr hohen Temperaturen sind bei einem mehrstündigen Aufenthalt im Freien Hitzepausen vorgesehen.“ Diese können bei einer Vier-Stunden-Schicht bis zu 40 Minuten ausmachen, wobei die Beamten dazu angehalten sind, diese nicht am Anfang oder Ende ihres Diensts in Anspruch zu nehmen. „In der Praxis schaut das so aus, dass die Beamten ins Wachzimmer kommen, sich Hitzeerleichterungen schaffen und ausreichend Wasser trinken“, erläuterte Stella.

Auch bei der größten Hitze haben Gesetzeshüter selbstverständlich zur Gänze ihre Uniform zu tragen. „Bei den neuen Uniformen ist die Krawatte nicht mehr Pflicht, insofern hat es da eine Erleichterung gegeben“, stellt Stella fest.

Die ÖBB gestehen ihrem Personal bei drückenden Temperaturen ausdrücklich eine „Marscherleichterung“ zu. Fahrdienstleiter und Schaffner dürfen dann das Sakko ausziehen und das Dienstkapperl im Spind lassen, lässt Konzernsprecher Jörg Wollmann wissen: „Im Nahverkehr, wo die Züge nicht klimatisiert sind, darf zusätzlich von der Krawatte Abstand genommen und der oberste Knopf des Hemdes geöffnet werden.“

„Unsere Leute haben nur das Notwendigste an“, lautete demgegenüber die Devise bei den Wiener Linien. „Die Fahrer und Fahrerinnen tragen im Hochsommer Kurzarmhemden und -blusen, dazu kurze Hosen oder einen Rock und keine Kappe. Schuhe müssen sie anhaben, denn barfuß Fahren ist nicht erlaubt“, erläutert Pressesprecherin Sandra Stehlik.

Auch nichts zu lachen haben momentan Richter und Staatsanwälte, die in aufgeheizten Verhandlungssälen einen Talar tragen müssen. Christian Pilnacek, Abteilungsleiter im Justizministerium, besteht darauf, dass das Amtskleid im jedem Fall in Strafverfahren zu tragen ist: „Bei Zivilprozessen ist das nicht immer notwendig, aber Strafrichter und öffentliche Ankläger müssen da grundsätzlich durch.“

Die besondere Strenge könnte mit einem Fall zu tun haben, der in Richterkreisen seit einiger Zeit für Gesprächsstoff sorgt. Ein Kollege aus einem westlichen Bundesland war wegen Verletzung der Standeswürde disziplinarrechtlich verurteilt worden: Im Rahmen eines Lokalaugenscheines hatte er auf einer über 1.400 Meter gelegenen Alm in Radlerhosen und mit nacktem Oberkörper verhandelt und damit, wie auch der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte, gegen das Richterdienstgesetz verstoßen.

Gerhard Benn-Ibler, Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages, kann darüber schmunzeln, betont aber: „Auch der Auftritt eines Anwalts nach außen hin muss der Ehre und dem Ansehen des Standes entsprechen.“ Weder das Gesetz noch die verfestigte Standesauffassung schreiben aber eine Kleiderordnung vor:
„Es gibt keine Regeln. Außer die, sich an den guten Geschmack zu halten.“ Wobei der oberste Anwalt des Landes durchaus differenziert:
„Ein Anwalt, der zum Heurigen geht, zieht sich sicher anders an als einer, der bei Gericht erscheint.“

Dort müsse man keineswegs partout den Talar tragen, erläutert Benn-Ibler im Gespräch mit der APA: „Wir haben nur die Berechtigung, ein Amtskleid zu tragen. Verpflichtend ist das für Anwälte nicht. Ein Talar ist allerdings ein hitzetaugliches Instrument, denn er verbirgt, was ich drunter trage.“

In der Tat soll es zumindest in Wien Strafverteidigerinnen geben, die in gewagten Tops zu Gericht gehen, wenn sich drückende Hitze über die Stadt legt, und dies geschickt mit dem Amtskleid zu kaschieren verstehen.

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