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Fall Kampusch: Hilfe vom Bundessozialamt

Für Natascha gelten laut Sozialministerium "nach derzeitigem Informationsstand" die Bestimmungen des Verbrechensopfergesetzes, daher könnte ihr finanzielle Hilfe vom BSB geleistet werden.

„Wir werden seitens des Sozialministeriums alles tun, damit Natascha Kampusch die bestmögliche Unterstützung bekommt“, sagte Ressortchefin Ursula Haubner.

Das Bundessozialamt habe bereits Kontakt aufgenommen, um die weitere Vorgangsweise sowie die konkreten Hilfsmöglichkeiten abzuklären. Das VOG sehe im Fall Kampusch vor allem Hilfe für Heilfürsorge (Psychotherapie) und Berufsausbildung sowie einen Ersatz für Verdienstentgang – ausgehend von einer fiktiven Berufsausbildung – vor.

Das Verbrechensopfergesetz ist am 1. Juli 2005 in Kraft getreten. Zum Stichtag 1. Juli 2006 bezogen 129 Opfer und Hinterbliebene laufende Ersatzleistungen. 2005 betrugen die Gesamtausgaben laut Sozialministerium 1,85 Millionen Euro. 390 Personen erhielten eine Kostenübernahme im Rahmen einer Psychotherapie bewilligt. Insgesamt sind 2005 rund 1.000 Menschen nach dem VOG entschädigt worden. Dabei ging es um Verdienst- und Unterhaltsentgang, Heilfürsorge, orthopädische Versorgung, Bestattungskosten und Pflegezulage.

Leistungshöhen – Einkommensgrenzen (Höchstbeträge): – Verdienstentgang: je nach Familienstand von 2.208 bis 3.164 monatlich (plus Erhöhung für Kind) – Unterhaltsentgang: bei Witwe 2.208 mtl., Waise 824 bis 2.208 mtl. – Bestattungskosten: 2.208 – Pflege und Blindenzulagen: 579,6 bis 2.317,6 mtl.

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